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   VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14   

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https://dejure.org/2015,12279
VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14 (https://dejure.org/2015,12279)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.05.2015 - 3 A 165/14 (https://dejure.org/2015,12279)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 3 A 165/14 (https://dejure.org/2015,12279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung eines Nordseehafens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14
    In jedem Fall erfordert die verfassungsrechtliche Gewährleistung die Erhaltung der Substanz des Eigentums und die Beachtung des Gleichheitsgebots (BVerfGE 52, 1, 29 ff.; 79, 174, 198).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14
    Selbst im Straßenrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen anerkannt, dass der Anliegergebrauch keine aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG ableitbare Rechtsposition vermittelt; wie weit der Anliegergebrauch gewährleistet ist, regelt sich für Straßen nach dem einschlägigen Straßenrecht, das insoweit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am Anliegergrundstück bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, 4 VR 7/99).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14
    In jedem Fall erfordert die verfassungsrechtliche Gewährleistung die Erhaltung der Substanz des Eigentums und die Beachtung des Gleichheitsgebots (BVerfGE 52, 1, 29 ff.; 79, 174, 198).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64

    Enteignung (Küstenfischer)

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14
    Allerdings ist seit langem anerkannt, dass der entsprechende Eigentumsschutz keine bloßen Erwerbsmöglichkeiten, Gewinnaussichten, Hoffnungen oder Chancen auf Gewinn erfasst (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 11.09.1990, 1 BvR 988/90; BGH, Urteil vom 31.01.1966, III ZR 110/64).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14
    Danach bedeutet wesentlich im grundrechtsrelevanten Bereich in der Regel "wesentlich für die Grundrechte" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.2015, 4 B 56/14; BVerwG, Beschluss vom 19.02.2015, 1 C 13/14).
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14
    Allerdings ist seit langem anerkannt, dass der entsprechende Eigentumsschutz keine bloßen Erwerbsmöglichkeiten, Gewinnaussichten, Hoffnungen oder Chancen auf Gewinn erfasst (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 11.09.1990, 1 BvR 988/90; BGH, Urteil vom 31.01.1966, III ZR 110/64).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 56.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14
    Danach bedeutet wesentlich im grundrechtsrelevanten Bereich in der Regel "wesentlich für die Grundrechte" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.2015, 4 B 56/14; BVerwG, Beschluss vom 19.02.2015, 1 C 13/14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 23/15

    Schließung des Landeshafens Friedrichskoog hat Bestand

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu im Parallelverfahren 3 A 165/14) folgendes ausgeführt:.

    Zum Vorwurf unterlassener Unterhaltungsarbeiten in der Vergangenheit und unzureichender Überprüfung baulicher Alternativen zur Reduzierung der Versandung des Hafens hat das Verwaltungsgericht im Parallelverfahren (3 A 165/14) folgendes ausgeführt:.

  • VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20

    Beschränkungen für die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen

    Nach den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der öffentlichen Sachen kann die öffentliche Zweckbestimmung einer Sache durch Widmung durch einen entsprechenden Rechtsakt wieder aufgehoben werden (actus contrarius, vgl. hierzu Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 3. Auflage 1998 S. 56; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 19. Mai 2015 - 3 A 165/14 -, Rn. 90, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2017 - 4 MB 38/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach

    Das Verwaltungsgericht wies die gegen die Einziehungsverfügung erhobenen Klagen mit Urteilen vom 19. Mai 2015 - 3 A 165/14 und 3 A 166/14 - ab.
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